Die Verbraucher müssten von den Banken eindeutig über die Risiken eines Anlageprodukts informiert werden, fordern die Liberalen. Schwarz-Gelb werde das Verbraucherinformationsgesetz daher novellieren, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP), dem Handelsblatt. Dabei gehe es nicht nur darum, das Gesetz wie vereinbart zu evaluieren, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Wir sehen einen Ausdehnungsbedarf – gerade auf den Finanzbereich“, sagte Goldmann. Die Grünen verlangen zudem eine Auskunftspflicht der Unternehmen.
Morgen treffen sich die Bankenverbände sowie die Verbraucherschutzorganisationen mit Verbraucherschutzministerin Aigner zu einem Runden Tisch. Bereits im Sommer hatte es ein solches Treffen gegeben. Die Ministerin setzte bislang vor allem auf freiwillige Regeln der Banken. Anfang der Woche hatte die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest veröffentlicht, dass die Beratung von Banken bei Anlageprodukten bestenfalls ausreichend ist. Auch zu lesen unter Volksstimme.de Nach dem Runden Tisch wollen Aigner und der Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen gemeinsam vor die Presse treten.
„Als Verbraucherpolitiker sehen wir die Banken als Vertrauenseinrichtungen“, sagte der Ausschussvorsitzende Goldmann. Er kritisierte, dass die von der Großen Koalition noch beschlossene Protokollpflicht von Beratungsgesprächen von den Banken immer noch kritisiert werde. „Banken müssen für zufriedene Kunden sorgen“, sagte Goldmann. „So wie es für jedes Produkt ein Rückgaberecht gibt, wenn es nicht funktioniert, so muss es auch bei Anlageprodukten entsprechende Kriterien geben.“ Zugleich sieht Goldmann eine Bereitschaft der Kunden, für eine gute Beratung auch ein Honorar zu zahlen. „Ich glaube, die Honorarberatung wird kommen“, sagte er. Handelsblatt
Natürlich bleibt hier zu Wünschen das die Politik dem Vertrauen der Bürger Rechnung trägt und schnellstmöglich eine tragfähige Lösung für mehr Transparenz und Sicherheit für die Anleger geschaffen wird. Zu hoffen bleibt dann auch das sich diese neuen Regelungen auch auf andere Branche auswirken wird. Besonders langfristige Anlageprodukte wie Lebensversicherungen und geschlossenen Fonds sollten hier in Zukunft besser überwacht werden. Die Gesetzliche Regelung für die Höhe einer Provision bezogen auf die Höhe der Anlagesumme und vor allem der erbrachten Leistung des Vermittlers wäre dann nur ein weiterer und logischer Schritt. Auf Bild.de gibt es auch den passenden Videobeitrag heirzu.