Die Abschaffung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig!

Endlich! Heute wurde es offiziell. Die abgeschaffte Pendlerpauschale kommt wieder, da die von der Bundesregierung beschlossne Neuregelung vom Karlsruher Bundesgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Bislang galt, dass das Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Von der Einschränkung sind 16 Mio. Berufspendler betroffen. Der Staat spart dadurch jährlich 2,5 Mrd. Euro.

Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf heute die seit 2007 geltende Neuregelung. Das Bundesfinanzministerium reagierte prompt: Die Pendlerpauschale wird demnach vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten.

Nun ist nur noch die Frage offen wie in den Jahren 2007 und 2008 verfahren werden soll. Grundsätzlich aber erstmal eine sehr gute Nachricht für alle Pendler, zumal uns die Regierung ja jahrelang entsprechende Flexibilität im Bezug auf den Arbeitsplatz gepredigt hat, sich dann aber an den Kosten nicht beteiligen wollte.

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