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Securuties Lending

Hier ein Text aus dem heutigen Newsletter von „Investoren Wissen“ den ich für sehr wichtig halte und somit heute hier weitergeben möchte. Der Verfasser ist Alexander Hahn:  ..die Erfahrung zeigt leider, dass den wenigsten Kunden von Banken/Brokern bekannt ist, dass sie bei der Unterzeichnung des Depotvertrags oftmals sogenanntes „Securities Lending“ (also das Verleihen von Wertpapieren) im Kleingedruckten untergejubelt bekommen und somit unterschreiben (die wenigsten Anleger lesen die Berge des Kleingedruckten bei der Depoteröffnung; erst Recht nicht bei US Brokern und anderen ausländischen Instituten).

Sie können sich dies wie folgt vorstellen: Sie kaufen Wertpapiere und halten diese in Ihrem Depot. Nun kommt jedoch z.B. ein Hedgefonds und möchte Aktien leer verkaufen. Die Bank leiht ihm diese, ggf. genau Ihre Aktien, und kassiert dafür eine Gebühr (welche Sie oftmals als Anleger nicht weitergereicht bekommen!).

Später muss der Hedgefonds die geliehene Menge an Aktien wieder zurückgeben. Auch kann die Bank Ihre Aktien als Sicherung z.B. für Kredite hinterlegen, da Sie ja letztlich zugestimmt haben, dass Sie mit dem Verleih Ihrer Aktien einverstanden sind (was viele Anleger nicht einmal wissen…).

Sicherlich betreiben diese Praxis bei weitem nicht alle Geldinstitute und Broker, doch es gilt äußerst wachsam zu sein. Gerade im Fall der kollabierten Lehman Brothers erhielten viele Kunden von ihren Banken plötzlich Hinweise, dass ihre Aktien an Lehman Brothers verliehen worden waren und jetzt in der Konkursmasse dort steckten. Natürlich fielen hierbei die meisten Anleger aus allen Wolken, doch hatten sie in ihrem Vertrag mit der Bank Securities Lending meist genehmigt und so keine Handhabe gegen die Praxis. Oft wird Securities Lending damit beworben, dass man damit höhere Erträge aus den Anlagen generieren könnte, doch ich wäre hier extrem vorsichtig.

Wer unsicher ist, sollte bei seiner Bank/Broker schriftlich anfragen, ob solch eine Praxis betrieben wird und wenn ja, diese untersagen, wenn sie nicht ausdrücklich gewollt ist. Gleiches gilt übrigens auch bei Hypotheken (z.B. Ausschluss des Weiterverkaufsrechts), Edelmetallkonten u.ä. Ich würde hier keinesfalls den entsprechenden Banken bzw. Brokern einfach vertrauen…Es sollte also jeder einmal seinen Depotvertrag aus eine solche Klausel überprüfen und entsprechenden Ausschluss verlagen sollte sich diese Klause im vertrag befinden.

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