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Der Graue Kapitalmarkt wird endlich auch stärker reguliert

Endlich bewegt sich etwas in den Grauzonen der Kapitallandschaft! Der Finanzausschuss des Bundestages hatte am vergangenen Mittwoch einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes endlich zugestimmt. Somit war der Weg frei für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts, wie es so schön heißt. Heute nun wurde der Entwurf final verabschiedet.

Der Bundesrat ließ heute das Gesetz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts passieren. Die bereits bekannten Pflichten für Banken und Sparkassen werden somit auf Anbieter im unregulierten Grauen Markt ausgedehnt. Anlageberater werden somit künftig verpflichtet ihre Provisionen offen zu legen, und müssen ein  Protokoll über die Beratungsgespräch führen. Dieses muss dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sind Finanzberater nun dazu verpflichtet leicht verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen, und können nicht mehr so viele Hürden im Kleingedruckten verstecken. Gerade die sogenannten „weichen Kosten“ zehren oftmals die Rendite einer solchen Geldanlage, etwa bei geschlossenen Immobilienfonds, schnell auf.

Einen der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes finde ich aber dass Berater künftig für die Berufsausübung eine entsprechende Qualifikation vorlegen müssen. Dies dürfte insbesondere so manchem Strukturvertrieb etwas sauer aufstoßen der gerne mal seine Mitarbeiter nach eintägigen Schulungen/Vorträgen akquiriert und ohne weitere Vorbildung auf die Kundschaft loslässt. Diese Mitarbeiter müssen künftig auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Alles in allem ein schon längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, wenn nun auch noch die Einhaltung dieser Vorgaben vom Staat besser kontrolliert wird. Letztlich bleibt aber auch nach dieser Neuregelung immer noch der oberste Grundsatz der Eigenverantwortung. Wenn Sie also unbedingt in den grauen Kapitalmarkt investieren wollen dann prüfen Sie die Verträge auch in Zukunft genauestens auf eventuell Versteckte Kosten und vor allem Risiken.

Der Graue Kapitalmarkt wird endlich reguliert…

Na endlich! – Das wurde aber auch Zeit, dass sich diesem teilweise dubiosen „Umfeld“ mal einer annimmt. Ich bin sehr gespannt wie weit die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gehen wird. Die Umsetzung des Anlegerschutz – Funktionsverbesserungsgesetzes schreitet voran. Hier die offizielle Meldung: Der Finanzausschuss wird am Mittwoch, den 6. Juli, von 12.30 bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts durchführen. Die Anhörung findet im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Erwartet werden insgesamt 29 Sachverständige – vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung bis zum Zentralen Kreditausschuss.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (17/6051) sieht vor, die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapital-marktes auf Anbieter im Grauen Markt auszudehnen. ”Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs.

Außerdem sollen die Anforderungen für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verschärft werden. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen in Zukunft Informationen enthalten müssen, ”die eine Beurteilung der Seriosität der Projekt-initiatoren ermöglichen“. Außerdem sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter (”Beipackzettel“) zu erstellen.

Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerbe-rechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetz-entwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits geführten Register für Versicherungs-vermittler sollen auch die Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden. Quelle: Deutscher Bundestag

Glückspielstaatsvertrag belastet bwin.party und bet at home

Gestern, knapp drei Jahre nach dem letzten Entwurf wurden die Ergebnisse der Verhandlungen zum künftigen Glückspielstaatsvertrag mit Spannung von der Branche erwartet. Wettanbieter wie bwin.party und Bet-at-Home warten schon lange auf eine Liberalisierung des europäischen Wettmarktes, wurden aber erneut enttäuscht. Zusammenfassen kann man wohl vorab das Fazit ziehen, dass auch diese Variante mal wieder ein kräftiger Schuss in den Ofen ist, und vor dem Europäischen Gerichtshof ebenso wenig Bestand haben dürfte wie das Vorgängermodell. Bereits der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 war fernab jeglicher Realität, und für die Branche in nahezu keinem Punkt akzeptabel, das ist auch heute leider nicht anders!

Die Bundesländer wollen nach dem neuen Beschluss ab dem Jahr 2012 den milliardenschweren Sportwettenmarkt für private Anbieter wie Bwin.de zwar öffnen, jedoch ist dieser Schritt mit einigen Auflagen für die Branche verknüpft. Maximal sieben Wettfirmen sollen bundesweit eine Lizenz erhalten, diese gilt aber vorerst nur fünf Jahre, was größere Investitionen sicherlich deutlich risikoreicher gestaltet. Auch die Werbung wurde reguliert!  Trikots- und Bandenwerbung im Stadion ist erlaubt, TV-Werbespots im Umfeld von Sportsendungen sind dagegen nicht zulässig. Private Wettanbieter mit Sitz in Deutschland sollen zusätzlich zu der Besteuerung des Umsatzes nun künftig auch noch eine Konzessionsabgabe von 16,67 Prozent des Wetteinsatzes zahlen, was für die Wettanbieter konkurrenzlos teuer und uninteressant ist.

Auch gestern haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer wieder einmal eindrucksvoll bewiesen, das wir noch nicht soweit sind, mit der Globalisierung, und dem Verständnis für das Internet und dessen Funktionsweise. Es wird krampfhaft an alten Strukturen festgehalten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird ebenso wie sein Vorgänger die Kunden, sprich Glücksspieler, in die Hände ausländischer Anbieter treiben, die dort ihre Wetten platzieren, und keine Strafverfolgung fürchten müssen. Die Einnahmen und Steuern der Anbieter fließen somit natürlich auch ins Ausland! Beim staatlichen Lotto-Monopol soll sich dagegen nichts ändern, hieß es weiter!

Co-CEO von bwin.party, Norbert Teufelsberger kommentierte das gestern vorgeschlagene Modell der deutschen Ministerpräsidenten so: „Die Einführung wird genauso scheitern wie das zu Ende gehende Monopol-Modell in Deutschland.“ Eine Steuer von 16% auf die Umsätze bei den Sportwetten mache es unmöglich, ein kompetitives Produkt anzubieten. „Die Entscheidung, Poker und Casino-Produkte aus dem Lizenzmodell herauszunehmen, wird die Konsumenten zudem in Richtung Schwarzmarkt treiben.

Das Flensburger Tageblatt kommentierte die Ereignisse wie folgt:

„Was die Bundesländer beim Berliner Politpoker ausgewürfelt haben, wird vor dem Europäischen Gerichtshof mit großer Wahrscheinlichkeit keine Gnade finden. Wieder einmal sind die Ministerpräsidenten zu kurz gesprungen. Schon der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 war weltfremd, weil er die Fakten, die das Internet-Zeitalter geschaffen hat, nicht berücksichtigt: Er wurde schlicht und ergreifend von Millionen Bundesbürgern ignoriert, die ihr Glück auf ausländischen Wettplattformen suchen – mit einer Strafverfolgung müssen sie nicht rechnen. Das wird sich auch jetzt nicht ändern: Die geplante Konzessionsabgabe von 16,6 Prozent des Spieleinsatzes schmälert die Ausschüttung über Gebühr. Deshalb wird auch künftig in Wettbuden auf Malta oder Gibraltar gezockt, und die hiesigen Finanzminister schauen in die Röhre. Noch ist Zeit für Nachbesserung. So wie der Deal jetzt eingefädelt wurde, ist der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig. Lizenzzahl und Konzessionsabgabe wirken wie auf dem türkischen Basar ausgehandelt. Wichtig wäre eine Abgabe mit Augenmaß, die den Fiskus am milliardenschweren Wettgeschäft beteiligt und den Wettbüros und ihrer Kundschaft gleichzeitig einen echten Anreiz gibt, nach Deutschland zurückzukehren. Hier können sie dann legal spielen und neue Kundschaft werben. Das hat seinen Preis – doch der darf nicht zu hoch sein.“

Die Aktien der Wettanbieter kamen nach der gestrigen Veröffentlichung deutlich unter Druck. Ich gehe nicht davon aus das der Entwurf für den neuen Glückspielstaatsvertrag so bleiben kann, ich gehe auch nicht davon aus, dass der Kursrutsch bei den Sportwettenanbietern von Dauer sein wird, und sehe hier kurzfristig bald interessante Einstiegsmöglichkeiten in die beiden Aktien von bwin.party und bet-at-home. Genauere Informationen zu den Einzelnen Wett-Anbietern erhalten Sie auf dem Frage-Portal WettFuchs.

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