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Der Graue Kapitalmarkt wird endlich auch stärker reguliert

Endlich bewegt sich etwas in den Grauzonen der Kapitallandschaft! Der Finanzausschuss des Bundestages hatte am vergangenen Mittwoch einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes endlich zugestimmt. Somit war der Weg frei für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts, wie es so schön heißt. Heute nun wurde der Entwurf final verabschiedet.

Der Bundesrat ließ heute das Gesetz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts passieren. Die bereits bekannten Pflichten für Banken und Sparkassen werden somit auf Anbieter im unregulierten Grauen Markt ausgedehnt. Anlageberater werden somit künftig verpflichtet ihre Provisionen offen zu legen, und müssen ein  Protokoll über die Beratungsgespräch führen. Dieses muss dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sind Finanzberater nun dazu verpflichtet leicht verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen, und können nicht mehr so viele Hürden im Kleingedruckten verstecken. Gerade die sogenannten „weichen Kosten“ zehren oftmals die Rendite einer solchen Geldanlage, etwa bei geschlossenen Immobilienfonds, schnell auf.

Einen der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes finde ich aber dass Berater künftig für die Berufsausübung eine entsprechende Qualifikation vorlegen müssen. Dies dürfte insbesondere so manchem Strukturvertrieb etwas sauer aufstoßen der gerne mal seine Mitarbeiter nach eintägigen Schulungen/Vorträgen akquiriert und ohne weitere Vorbildung auf die Kundschaft loslässt. Diese Mitarbeiter müssen künftig auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Alles in allem ein schon längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, wenn nun auch noch die Einhaltung dieser Vorgaben vom Staat besser kontrolliert wird. Letztlich bleibt aber auch nach dieser Neuregelung immer noch der oberste Grundsatz der Eigenverantwortung. Wenn Sie also unbedingt in den grauen Kapitalmarkt investieren wollen dann prüfen Sie die Verträge auch in Zukunft genauestens auf eventuell Versteckte Kosten und vor allem Risiken.

Der Graue Kapitalmarkt wird endlich reguliert…

Na endlich! – Das wurde aber auch Zeit, dass sich diesem teilweise dubiosen „Umfeld“ mal einer annimmt. Ich bin sehr gespannt wie weit die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gehen wird. Die Umsetzung des Anlegerschutz – Funktionsverbesserungsgesetzes schreitet voran. Hier die offizielle Meldung: Der Finanzausschuss wird am Mittwoch, den 6. Juli, von 12.30 bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts durchführen. Die Anhörung findet im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Erwartet werden insgesamt 29 Sachverständige – vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung bis zum Zentralen Kreditausschuss.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (17/6051) sieht vor, die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapital-marktes auf Anbieter im Grauen Markt auszudehnen. ”Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs.

Außerdem sollen die Anforderungen für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verschärft werden. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen in Zukunft Informationen enthalten müssen, ”die eine Beurteilung der Seriosität der Projekt-initiatoren ermöglichen“. Außerdem sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter (”Beipackzettel“) zu erstellen.

Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerbe-rechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetz-entwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits geführten Register für Versicherungs-vermittler sollen auch die Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden. Quelle: Deutscher Bundestag

Skandal um Teldafax

Die heutigen Nachricht über Teldafax passen gerade sehr gut zu meinem Thema den Strom- und Gasanbieter gelegentlich zu überprüfen. Der größte konzernunabhängige Stromanbieter und Sponsor von Bayer Leverkusen, Teldafax steckt offenbar, bereits seit längerem, in ernstzunehmenden finanziellen Schwierigkeiten. laut den derzeitigen Vorständen sind die Missstände bereits seit ca. eineinhalb Jahren bekannt. Man sei in regelmäßigem Kontakt mit Wirtschaftsprüfern und bemühe sich um einen Fortbestand des Unternehmens, hieß es weiter. Inzwischen ist der ehemalige Vorstandvorsitzende Michael Josten in Haft. Er war 2007 wegen Untreue in 176 Fällen und Gläubigerbegünstigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, ohne dass dies der Öffentlichkeit bisher bekannt war.

Grund für die Schieflage sei das Geschäftsmodell an sich mit dem man Stromkontingente zu Festpreisen erworben, diese aber teilweise unter dem Einkaufspreis an Kunden weitergegeben habe. Weiß nicht jedes Kleinkind, dass das nicht funktionieren kann? Natürlich spricht nichts gegen eine gesunde Mischkalkulation wie sie auch gewisse Einzelhändler seit Jahren sehr erfolgreich betreiben, aber soviel Blauäugigkeit verwundert dann doch ein wenig. Ziel war es offenbar mit diesen günstigen Konditionen, innerhalb einer gewissen Zeit, einen möglichst großen Kundenstamm zu sammeln. Denn nur dank immer neuer Kunden, die Vorauszahlung von bis zu 1 000 Euro leisteten, konnte Teldafax überhaupt den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten. Dies hat den Beigeschmack eines klassischen Schneeballsystems, wie man sie vom grauen Kapitalmarkt kennt.

Die ganze Geschichte kochte nun hoch, und dürfte das Vertrauen in das Unternehmen nachhaltig erschüttern. Ob hier also das Schlimmste noch abgewendet werden kann ist zumindest fraglich. Verbraucherschützer sind alarmiert. Das Fazit lautet: Nicht immer ist der billigste Anbieter der beste. Das wussten wir ja schon! Dennoch kann es nicht schaden regelmäßig zu überprüfen ob man sich in guten Händen befindet. Das gilt nicht nur für faire Strompreise sondern seit einiger Zeit auch für Gasanbieter. Einsparungen von mehreren hundert Euro sind fast immer drin – auch beim Wechsel zu einem soliden Anbieter! Ich rate trotz dieser heutigen Meldung, oder gerade auch deswegen sich über die marktüblichen Preise zu informieren und ggf. noch vor Jahresfrist zu wechseln. Hier finden Sie ein paar Möglichkeiten sich ein unverbindliches Angebot einzuholen.

Wenn Sie sich nicht mit dem Thema befassen wollen, aber dennoch immer den für Sie optimalen Preis erhalten wollen könnte das neuartige Konzept von Kofler Energies Club eventuell etwas für Sie sein.!

Anlegerschützer Heinz Gerlach ist tot

Der selbsternannte Anlegerschützer und Fondsexperte Heinz Gerlach ist tot. Er starb bereits am 10. Juli 2010, diese Tatsache wurde uns aber gestern erst bekannt. Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach über Herrn Gerlach und seine durchaus strittigen Berwertungsmethoden berichtet. Gerlach gab verschiedene Periodika zum Thema Anlegerschutz  heraus, zuletzt den Branchendienst “Direkter Anlegerschutz”. Seit 1969 begleitete er die Kapitalmärkte mit seiner Berichterstattung.

Im Fokus seiner Berichterstattung standen besonders die Branche der geschlossene Fonds. So warnte er schon seit Anfang der 70er Jahre mit Publikationen wie „gerlach-report“ und „DFI Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum GmbH“ vor unseriösen Anbietern.

Der gelernte Steuergehilfe aus Oberursel, der sich selbst gerne als der „älteste Anlegerschützer“ Deutschlands betitelte, beschränkte sich nicht nur aufs Schreiben und Kritisieren. Als Unternehmensberater bot Gerlach den Emissionshäusern Beratungsleistungen an. In der Finanzwelt galt der Publizist, Unternehmensberater und „Anlegerschützer“ deshalb als umstritten. Zu Gerlachs Klienten zählte auch die insolvente Falk-Gruppe, deren Chefs wegen Betrugs vor Gericht standen. Allerdings behauptet Gerlach, den Betrug mit aufgedeckt zu haben.

„Das ist die geilste Branche“, sagte Gerlach in einem Spiegelinterview im Jahre 2008, zum Beteiligungsmarkt. „Ich habe hier jeden Tag ‚Dallas‘ oder ‚Denver‘.“

Gerlach wäre am 9. August 65 Jahre alt geworden.

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