Endlich bewegt sich etwas in den Grauzonen der Kapitallandschaft! Der Finanzausschuss des Bundestages hatte am vergangenen Mittwoch einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes endlich zugestimmt. Somit war der Weg frei für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts, wie es so schön heißt. Heute nun wurde der Entwurf final verabschiedet.
Der Bundesrat ließ heute das Gesetz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts passieren. Die bereits bekannten Pflichten für Banken und Sparkassen werden somit auf Anbieter im unregulierten Grauen Markt ausgedehnt. Anlageberater werden somit künftig verpflichtet ihre Provisionen offen zu legen, und müssen ein Protokoll über die Beratungsgespräch führen. Dieses muss dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sind Finanzberater nun dazu verpflichtet leicht verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen, und können nicht mehr so viele Hürden im Kleingedruckten verstecken. Gerade die sogenannten „weichen Kosten“ zehren oftmals die Rendite einer solchen Geldanlage, etwa bei geschlossenen Immobilienfonds, schnell auf.
Einen der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes finde ich aber dass Berater künftig für die Berufsausübung eine entsprechende Qualifikation vorlegen müssen. Dies dürfte insbesondere so manchem Strukturvertrieb etwas sauer aufstoßen der gerne mal seine Mitarbeiter nach eintägigen Schulungen/Vorträgen akquiriert und ohne weitere Vorbildung auf die Kundschaft loslässt. Diese Mitarbeiter müssen künftig auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können.
Alles in allem ein schon längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, wenn nun auch noch die Einhaltung dieser Vorgaben vom Staat besser kontrolliert wird. Letztlich bleibt aber auch nach dieser Neuregelung immer noch der oberste Grundsatz der Eigenverantwortung. Wenn Sie also unbedingt in den grauen Kapitalmarkt investieren wollen dann prüfen Sie die Verträge auch in Zukunft genauestens auf eventuell Versteckte Kosten und vor allem Risiken.