Karlsruhe (dpa) – Wer Finanzprodukte verkauft und dabei Provisionen verschweigt, muss dem Kunden Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab mit diesem veröffentlichten Urteil in acht Fällen Klägern recht, die auf Anraten ihrer Bank Anteile eines Medienfonds erworben hatten.
Was das Geldinstitut nicht sagte: Für den Verkauf der Anteile strich es eine Provision von 8,25 Prozent auf das eingezahlte Geld ein. Die Bank habe einen Interessenkonflikt verschwiegen und ihre Beratungspflicht «schuldhaft verletzt», begründete das Gericht sein Urteil.
Der Fonds war zudem als «Garantiefonds» bezeichnet worden – tatsächlich drohte den Kunden im schlimmsten Fall ein Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Die Kunden, die zwischen 25 000 und 50 000 Euro eingesetzt hatten, waren vor Gericht gezogen, nachdem sich der Fonds negativ entwickelt hatte.
Zuvor gaben bereits die Landgerichte in Baden-Baden, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe den Klagen statt. Berufungen der Bank blieben jeweils erfolglos. Der Bundesgerichtshof hatte 2006 bei Aktienfonds bereits ähnlich entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: finanztreff.de
Sollte dieses Modell nun Schule machen, wovon man bei einer höchstrichterlichen Entscheidung wohl ausgehen kann, dürfte es nun auch für die Fondsbranche wohl noch schwieriger werden ihre Produkte an den Mann/die Frau zu bringen. Eine Offenlegung der Provisionen ist sicherlich nicht im Interesse der Initiatoren. Auch bisher versteckte Provisionen müssen in Zukunft wohl transparent dargelegt werden. Die Luft für so manchen Anbieter wird damit immer dünner…