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Verdacht auf Anlagebetrug beim Fondsanbieter Alternative Capital Invest

Verdacht auf Anlagebetrug beim Fondsanbieter Alternative Capital Invest! Zur Zeit häufen sich mal wieder die Nachrichten über Anlagebetrug oder verbotenen Insiderhandel. Am Freitag war überall zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft München einen Ring von Betrügern ausgehoben hat die wertlose Aktien an ahnungslose Anleger verscherbelt haben. Das klassische Prinzip des „Pump and Dump“ scheint also offenbar immer noch zu funktionieren. Wie fast immer wurden die dafür typischen Medien, wie unaufgeforderte Telefonate oder Börsenbriefe gewählt um die Anleger in die Falle zu locken. Deswegen noch einmal mein grundsätzlicher Rat an Sie aus meiner langjährigen Erfahrung. Kaufen Sie NIEMALS Anlageprodukte – egal was es ist (!) – wenn der Erstkontakt unaufgefordert passiert. Erst recht nicht wenn Sie einfach angerufen werden, und man Ihnen unglaubwürdige Renditen verspricht!!!

Ähnlich unseriös geht es leider immer wieder bei Fondsanbietern für geschlossene Immobilienfonds zu. Auch hier werden Traumrenditen unter dem Deckmantel der vermeintlichen Sicherheit und des Inflationsschutzes verkauft, was natürlich gerade in unsicheren Zeiten wie diesen nicht selten Gehör findet. Die immer wieder verwendeten Torschlagargumente sind fast so alt wie die Finanzbranche an sich. Und immer wieder fallen tausende von Anlegern auf diese Renditeversprechen herein. Nicht selten stehen die Anleger am Ende der Laufzeit aber ohne Ihr Kapital da, die Initiatoren hingegen führen ein luxuriöses Leben von den meistens überhöhten Provisionen, und lachen sich noch viele Jahre über die Dummheit Ihrer Anleger kaputt. Wie bereits in unserem Artikel „Das-Anlegerschutz-Funktionsverbesserungsgesetz“ geschrieben, hoffen wir inständig, dass unsere Politik auch hier bald Abhilfe schaffen wird.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Hanns-Uwe und Robin Lohmann wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrugs. Die beiden Herren sind die führenden Köpfe des Fondsanbieters Alternative Capital Invest der schwerpunktmäßig in Dubai investiert hat. Das Handelsblatt berichtete letzte Woche, dass auch hier mit traumhaften Renditen von 12 Prozent geworben wurde, und nun etwa 4.500 Anleger die Gesamtsumme von etwa 100 Millionen Euro in den Sand gesetzt haben. Man möge mir dieses nette Wortspiel verzeihen… Vier der insgesamt sieben Dubai-Fonds seien pleite hieß es weiter. Anleger dieser Fonds müssen nun nicht nur auf Ihre Einlagen verzichten, sondern könnten gar dazu aufgefordert werden Ihre erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen.

Auch hier vermuten Anwälte die die geschädigten Anleger vertreten ein illegales Schneeballsystem, wie so oft in solchen Fällen, hinter den Kulissen. Denn Lohmann soll nach seinen Recherchen Baufirmen aus Dubai damit beschwichtigt haben, dass bald wieder frisches Geld aus Deutschland käme – von einem anderen Fonds. Alternative Capital Invest bezeichnet sich auf der Homepage selber als Marktführer für dieses Segment und vermittelte, nicht zuletzt auch durch diese Aussage, über einen langen Zeitraum Kompetenz, Seriosität und Sicherheit. Auch diese Masche ist in der Branche nicht fremd, und uns bestens bekannt. Erst kürzlich haben wir über einen ähnlichen Fall berichtet. Aussagen dieser Art sollten unserer Meinung nach grundsätzlich intensiv vor einer Anlageentscheidung geprüft werden, und einen aufgeschlossener Anleger sollte hier eher aufhorchen, als sich von solchen Aussagen einlullen zu lassen…

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Das Anlegerschutz – Funktionsverbesserungsgesetz

Morgen ist es soweit! Das Kabinett will das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verabschieden, und somit die Rechte von Privatanlegern stärken. Als eine weitere Konsequenz aus der Finanzkrise soll der Gesetzentwurf, der sich im Wesentlichen aus drei Teilbereichen zusammensetzt, künftig mehr Sicherheit bei Finanzanlagen bieten. Der wesentliche Punkt ist der Schutz von Anlegern durch Falschberatung. Die Gesetzgebung will damit erreichen, dass der Vertrieb von Finanzprodukten, der oftmals vorrangig durch die Höhe der an den Vertrieb gezahlten Provisionen sowie Eigeninteressen von Initiatoren bestimmt wurde, künftig in erster Linie den Anlegerinteressen Rechnung tragen soll.

Um künftigen Falschberatung entgegenzuwirken, soll die deutsche Finanzaufsicht nun die Möglichkeit erhalten, bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen, unter anderem durch Offenlegung von Provisionen entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Hier wurde allerdings nicht klar welche Provisionshöhe noch als moralisch vertretbar angesehen werden kann. Zudem sollen alle Berater sowie die Verantwortlichen für Vertriebsvorgaben bei der BaFin registriert werden und müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Gegen auffällig gewordene Berater und Kundenbetreuer kann somit künftig ein Beratungsverbot verhängt werden..

Weiter soll ein bundesweit einheitliches Informationsblatt entworfen werden, dass die Chancen, Risiken, und vor allem die Provisions- und sonstige weichen Kosten verständlich vermittelt, sodass auch „Lischen Müller“ künftig weiß was sie dort unterschreibt. Ob dieses Informationsblatt dann aber jedem Anleger vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden muss, oder welche Inhalte dieses hat wurde bislang nicht veröffentlicht. Fraglich ist in dem Zusammenhang auch ob es überhaupt möglich sein kann die teilweise komplexen Finanzprodukte aus den unterschiedlichsten Branchen am Markt allumfassend und transparent darzustellen.

Die beiden weiteren Punkte, die man mit der neuen Gesetzgebung regeln will ist die künftige Kontrolle von feindlichen oder zumindest unfreundlichen Ãœbernahmen börsennotierter Unternehmen mittels hochspekulativer Finanzinstrumente, wie es erst kürzlich bei den beiden Unternehmen Continental durch Schaeffler, und VW durch Porsche passiert ist. Auch hier müssen neue Regelungen geschaffen werden, um mehr Transparenz in den Handel mit Stimmrechten zu bekommen. Letztendlich wusste niemand im Fall VW/Porsche bis zuletzt wer welche Stimmrechte an welcher AG besitzt…was letztendlich eine Menge Menschen eine ganze Menge Geld, und manche sogar zumindest indirekt das Leben gekostet hat…

Der letzte der drei Punkte, ist die Reglementierung des Marktes für offene Immobilienfonds, bezogen auf die künftige Haltedauer der Anteilsscheine an solchen Gesellschaften. Während der Krise waren einige der Anbieter und Fondsgesellschaften in Schieflage geraten, bzw. konnten den Anlegern Ihre Einlagen nicht mehr auszahlen. Hiervon betroffen war immerhin nahezu ein Drittel aller Anbieter im Markt was ungefähr eine Kapital von 26 Milliarden Euro entspricht. Künftig will man eine Mindesthaltepflicht der Fondsanteile von zwei Jahren einführen um eine schlagartigen und für die Fondsgesellschaft existenzgefährdenden Abfluss des jeweiligen Fondsvermögens zu verhindern. Anleger die vor Ablauf dieser Frist verkaufen müssen dann mit finanziellen Einbußen rechnen. Erst nach fünf Jahren soll die Auszahlung ohne Abschlag möglich sein.

Über die Sinnhaftigkeit dieses Entwurfes kann man durchaus streiten, und ich bin nicht der Meinung, dass dies Anleger im Zuge einer allgemeinen Panik demnächst davon abhalten wird Ihre Anteile überstürzt zu verkaufen. Die hier angestrebten Fristen bringen mich zwangsläufig zum Thema geschlossene Immobilienfonds. Warum hier nicht entsprechende Regelungen getroffen wurden um Anleger künftig besser zu schützen ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. In wie weit die Beraterhaftung in der Zukunft verhindern kann dass geschlossenen Immobilienfonds durch Misswirtschaft und überhöhte Provisionsstrukturen (Beispiele dafür gibt es mehr als genug!) pleite gehen, und Anleger Ihre gesamten Spareinlagen verlieren bleibt fraglich. Man kann sich nur wünschen dass der neue Gesetzentwurf gerade in diesem Bereich noch einmal nachgebessert wird. Sicherlich wäre eine klare Regelung der Provisonshöhen und deren transparente Darstellung  hier auch ein guter Ansatz.

Ich begrüße diese Vorgehensweise der Bundesregierung natürlich grundsätzlich und ausdrücklich, und wünschen mir an dieser Stelle eine ebenso konsequente Umsetzung wie in anderen Nationen. Nicht nur die Ãœberwachung dieser Maßnahmen sondern ebenso die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regelungen (insbesondere bei Falschberatung) sollte Bestandteil dieses Gesetzes sein. Denn letztendlich werden sich die besagten Berufsgruppen nur daran halten, wenn es auch entsprechende mahnende Beispiele gibt, und Freiheitsstrafen sowie Durchgriffshaftung auf das private Vermögen droht. Spannend dürfte in diesem Zusammenhang auch sein wie die BaFin dann mit den „Altlasten“ umgehen wird, die Zeit der Freifahrtscheine sollte eigentlich vorbei sein! Ich bin sehr gespannt auf weitere Details und die morgigen Verhandlungen über das sogenannte Funktionsverbesserungsgesetz…

Anlegerschützer Heinz Gerlach ist tot

Der selbsternannte Anlegerschützer und Fondsexperte Heinz Gerlach ist tot. Er starb bereits am 10. Juli 2010, diese Tatsache wurde uns aber gestern erst bekannt. Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach über Herrn Gerlach und seine durchaus strittigen Berwertungsmethoden berichtet. Gerlach gab verschiedene Periodika zum Thema Anlegerschutz  heraus, zuletzt den Branchendienst “Direkter Anlegerschutz”. Seit 1969 begleitete er die Kapitalmärkte mit seiner Berichterstattung.

Im Fokus seiner Berichterstattung standen besonders die Branche der geschlossene Fonds. So warnte er schon seit Anfang der 70er Jahre mit Publikationen wie „gerlach-report“ und „DFI Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum GmbH“ vor unseriösen Anbietern.

Der gelernte Steuergehilfe aus Oberursel, der sich selbst gerne als der „älteste Anlegerschützer“ Deutschlands betitelte, beschränkte sich nicht nur aufs Schreiben und Kritisieren. Als Unternehmensberater bot Gerlach den Emissionshäusern Beratungsleistungen an. In der Finanzwelt galt der Publizist, Unternehmensberater und „Anlegerschützer“ deshalb als umstritten. Zu Gerlachs Klienten zählte auch die insolvente Falk-Gruppe, deren Chefs wegen Betrugs vor Gericht standen. Allerdings behauptet Gerlach, den Betrug mit aufgedeckt zu haben.

„Das ist die geilste Branche“, sagte Gerlach in einem Spiegelinterview im Jahre 2008, zum Beteiligungsmarkt. „Ich habe hier jeden Tag ‚Dallas‘ oder ‚Denver‘.“

Gerlach wäre am 9. August 65 Jahre alt geworden.

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Mehr Verantwortung für den Staat und seine Bürger

Die öffentliche Diskussion um zweifelhafte Beratungsmethoden deutscher Banken zieht immer weitere Kreise. Während die BaFin auf Grund des allgemeinen Drucks seitens der Presse gerade versucht wieder einmal Ihrem Image gerecht zu werden, in dem man ankündigt das man der die Bankberatung in Deutschland ernsthafter prüfen müsse, gehen die Grünen bereits einen Schritt weiter und fordert eine generelle Zulassungspflicht für alle Initiatoren von Anlegeprodukten.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat nun im Bundestag einen Antrag auf Ausbau des Wertpapierdienstleistungsrechts zu einem ganzheitlichen Kapitalanlagerecht gestellt. Sie fordert ein einheitliches Schutzniveau unabhängig vom Anlageprodukt oder Vertriebsweg. Für die Initiatoren soll es nach dem Willen der Fraktion eine Zulassungspflicht geben. Die Bafin solle die Verkaufsprospekte nicht nur formell, sondern auch auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen.

Die Stiftung Warentest hatte kürzlich einen Anleger mit 30.000 Euro Anlagebedarf und vergleichsweise hohem Sicherheitsstandard losgeschickt – mit erschütterndem Ergebnis, und damit den ganzen Presserummel ausgelöst. Die SPD lehnte sich nun am weitesten aus dem Fenster: Sie wollte einen TÃœV für Anlageprodukte. Bisher müssen die Banken einzig und allein über die Risiken einer bestimmten Geldanlage aufklären. Bei komplizierten Produkten wie etwa Optionsscheinen müssen Sie zudem die „Termingeschäftsfähigkeit“ nachweisen – durch eine Erklärung. Das ist alles. Oftmals weiß der Kunde aber gar nicht was genau er da unterschreibt.

Wir hatten, ebenfalls kürzlich über einen solchen Fall berichtet, in der letzten Ausgabe (12/2009) der Finanztest, wo ein Anbieter durch erstaunlich gute Ratings der einschlägigen Ratingagenturen dieses Landes aufgefallen ist. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass es – sagen wir mal vorsichtig – einige Unwägbarkeiten für Anleger bei diesem Produkt gibt. Einer unserer geschätzten Leser, Dr. Petereins hat hier noch einmal genauer nachgerechnet… Grundsätzlich sind wir der Meinung das auch solche Anlageprodukte in Zukunft viel strenger kontrolliert werden müssen um den Verbraucher am Ende der Laufzeit vor bösen Ãœberraschungen zu schützen.

Ähnliches gilt natürlich auch für Investmentfonds. vergangene Woche musste der BVI kleinlaut einräumen, dass die Zahl der Fondsanleger insgesamt 2009 zurückgegangen sei – erstmals seit 2003. Nur noch 15 Millionen Anleger besäßen Investmentfonds, hieß es. Auch das ist kein Wunder angesichts der derben Verluste die Anleger in der letzten Krise hinnehmen mussten. Die Branche steht unter Beobachtung. Das Verhältnis zwischen Anlegern und Fondsanbietern ist gestört. Laut einer Umfrage der Ratingagentur Feri räumen inzwischen 70 Prozent der Fondsgesellschaften ein, dass sie das Vertrauen der Anleger nicht zurückgewonnen hätten und fast 80 Prozent der befragten Bürger halten Fondsberater für weniger glaubwürdig als Politiker.

Auch hier liegt die Ursache für diesen Vertrauensverlust in erster Linie an der undurchsichtigen Prospektierung solcher Fonds. Wer zum Beispiel einen Geldmarktfonds gekauft hatte, der fand plötzlich hoch riskante ABS-Papiere in diesem Fonds. Geldmarktfonds wurden mit einem Plus an Rendite verkauft, ohne zu sagen, dass dies auch mit einem höheren Risiko verbunden ist. Auch bei den offenen Immobilienfonds die in diesem Jahr wegen starker Mittelabflüsse teilweise vorübergehend schließen mussten dürfte sich die Stimmung so schnell nicht bessern.

Eine Möglichkeit, Fonds attraktiver zu machen, wären sinkende Gebühren. Doch danach sieht es zurzeit nicht aus. Stattdessen wird derzeit gar über neue Abgaben diskutiert. Mehrere Anbieter haben erfolgsabhängige Gebühren eingeführt oder denken darüber nach. Der Anteil aktiv gemanagter Aktienfonds mit erfolgsabhängigen Gebühren hierzulande ist inzwischen von neun Prozent 2002 auf 17 Prozent gestiegen. Die Werteinbußen 2008 hatten Anleger also allein zu tragen, und nun wenn es wieder aufwärts gehe, verlange die Branche eine Erfolgsbeteiligung, das kling wie blanker Hohn.

Anlegerschützer fordern einen Malus für schlechte Wertentwicklung – ähnlich wie in den USA. Dort müssen Fondsgesellschaften ihre Gebühren senken, wenn sie den Vergleichsindex verfehlen. Das würde viele Fondsgesellschaften in Deutschland schmerzlich treffen. Denn laut Schätzungen schneiden 75 Prozent der aktiv verwalteten Fonds schlechter ab als der MSCI World. Schlimmer noch: Von mehreren Fonds, die der BVI (bei einer Sparrate von 100 Euro im Monat) verglichen hat, konnten in den vergangenen zehn Jahren nur 15 Prozent ein Plus erwirtschaften.

Wir begrüßen diesen Vorschlag der Grünen, sowie den der SPD, die bereits längst überfällig waren. Bislang konnte theoretisch und leider auch praktisch jeder halb gebildete Autoverkäufer (der Vergleich sei mir verziehen) einen Fonds initiieren, und das meistens noch zu Konditionen die letztendlich nur den Initiatoren selber vermögend gemacht haben. Beispiele dafür das Anleger hier Ihre Geld oder gar Ihr gesamtes Vermögen verloren haben gibt es zu Hauff. Ob die BaFin allerdings das Kontrollorgan ist das hier Besserung versprechen kann darf stark bezweifelt werden. Zu oft hat sich diese Kontrollbehörde durch Nachlässigkeit diskreditiert und im Krisenfall als zahnloser Tiger erwiesen.

Wenn also hier ein Schritt in die richtige Richtung unternommen werden sollte, so müssen auch die Kontrollinstitutionen wie die Ratingagenturen und die BaFin stärker kontrolliert werden. Alles in allem eine ordentliche, aber keine unlösbare Aufgabe für die deutsche Politik, aber auch eine die das Thema Altersvorsorge in Deutschland dauerhaft positiv beeinflussen würde. Und so wünschen wir, das Investors Inside Team, uns für das kommende Jahr mehr staatliche Mitverantwortung und mehr Kapitalschutz für die Bürger, die mehr denn je bezüglich ihrer Altersvorsorge auf eigenen Beinen stehen müssen. Das hat bei den Ostimmobilien nicht besonders gut geklappt…aber vielleicht kommt der Staat ja dieses Mal seiner Pflicht nach!

Wir raten nach wie vor allen Anlegern sich aktiv und regelmäßig selber um Ihr Vermögen zu kümmern, denn nur dann wird Ihre Rendite nicht regelmäßig durch überflüssige Verwaltungskosten und Management-Gebühren geschmälert. Oder suchen Sie sich eine unabhängige Vermögensverwaltung, mit einer entsprechend langfristig erfolgreichen Anlagestrategie, die auch in Krisenzeiten eine ordentliche Performance aufweist. Das Jahr 2010 wird wohl nicht minder turbulent als die vergangenen 12 Monate. Kümmern Sie sich aktiv um Ihr Geld denn Sie haben es sich hart verdient, und es soll sich im Laufe der Jahre vermehren, und nicht in die Tasche irgendwelcher Fondsmanager wandern. Ganz sicher hilft Ihnen dabei auch der ein oder andere Tipp aus diesem Blog und dem kostenlosen Investors Inside Newsletter…

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