Der Sportwagenbauer Porsche hat heute einen weiteren Erfolg bezüglich der drohenden Sammelklagen erzielt. Demnach sind zwei Gruppen von Porsche-Aktionären mit einer Klage gescheitert, die Beschlüsse der Hauptversammlung des Sportwagenbauers von 2009 zu kippen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies am Mittwoch nach einer Berufungsverhandlung die Anfechtungsklage ab. Hauptpunkt der Klage waren die damals getroffenen Beschlüsse über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach der gescheiterten VW Übernahme, sowie die Vergütung der Kontrollorgane. Alleine der Verdienst des damaligen Konzernlenkers Wendelin Wiedeking soll sich in der Folge auf 77,4 Mio. Euro belaufen haben.
Die Aktionärsvertreter hatten reklamiert, dass die Aktionäre damals nur sehr unzureichend über die hoch komplizierten Absicherungsgeschäfte informiert worden zu seien. Das Gericht stellte fest, dass keinerlei Fehler bei den damals gefassten Beschlüssen gemacht worden sind, verwies aber auch darauf, dass weder die Höhe der Vergütungen noch das Vorgehen der Handelnden Bestandteil der Prüfung gewesen ist. Mit der Entscheidung folgte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Frühjahr. Die Revision zum deutschen Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden.
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