Kapitalerhöhung bei der Solarhybrid AG

Bei der Solarhybrid AG hat mit dem heutigen Tage eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechst stattgefunden, die vollständig durch die Vorstände und Altgesellschafftern gezeichnet worden ist. Mit der heutigen Kapitalmaßnahme wird das Eigenkapital der Firma deutlich auf 25 Prozent gestärkt und die nötigen Mittel zur weiteren Finanzierung des Wachstums, insbesondere im Segment Distribution der Solarstrom-Unit zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist die Kapitalerhöhung für das junge Unternehmen wohl zu begrüßen und das Engagement des Vorstandes und der Gründungsgesellschafter als echter Vertrauensbeweis in die eigene Firma zu sehen. In der heutigen AdHoc Meldung heißt es wörtlich:

Der Vorstand der Solarhybrid AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 14.09.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital von EUR 4.500.000 um EUR 390.000 auf EUR 4.890.000 durch Ausgabe von 390.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2010 gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Der Bezugspreis wurde zum Zeitpunkt der Beschlüsse auf 10,50 Euro festgesetzt. Die neuen Aktien wurden vollständig durch den Vorstand und die Gründungsaktionäre gezeichnet. Damit fließen der Gesellschaft durch die Kapitalerhöhung, die durch die Silvia Quandt & Cie. AG durchgeführt wurde, ca. EUR 4,1 Mio. zu.

Wir bleiben auf jeden Fall vorerst bei dieser spannenden Story investiert!

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