470 Milliarden für Garantien und Finanzspritzen

Am Montagnachmittag hat das Bundeskabinett den Rettungsplan mit einem Volumen von 470 Milliarden Euro beschlossen. Es soll bereits am Freitag vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Geld soll über einen Finanzmarkt Stabilisierungsfonds bereitgestellt werden. Der Löwenanteil des Fonds – rund 400 Milliarden Euro – soll als Bürgschaften für Kredite, die sich die Banken untereinander gewähren, zur Verfügung stehen. Damit soll die Liquidität bei den Banken wieder gesichert werden. Denn angesichts des gegenseitigen Misstrauens der Geldinstitute war der wichtige Inter-Banken-Handel zuletzt fast zum Erliegen gekommen. Die Garantien sollen angeblich bis Ende 2009 gelten.

Weitere rund 70 Milliarden Euro sollen die notleidenden Banken als Eigenkapitalhilfe erhalten. Im Gegenzug behält sich die Regierung Eingriffe und eine vorübergehende Beteiligung an den Banken vor, die die Hilfe beanspruchen. Bundeskanzlerin Merkel trat am Wochenende dem Eindruck einer geplanten Verstaatlichung von Banken entgegengetreten. Es gehe nicht darum, dass der Staat dauerhaft in die Banken eingreife, sagte sie.

Diese Aufgabe überlässt die Regierung der Finanzmarktaufsicht. Ihre Eingriffsmöglichkeiten in Krisenzeiten sollen verbessert werden. Dazu sollen die Finanzmarktaufsichtsgesetze geändert werden, gab das Bundesfinanzministerium am Montagmittag bekannt.

Neben den Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen soll auch die Bilanzierung der Banken geändert werden, um die Abschreibungslast zu lindern. „Wir müssen den Banken helfen, mit ihren schlechten Produkten umzugehen. Deswegen werden wir ihnen die Möglichkeit geben, dass sie diese Produkte länger halten und sie jetzt nicht spontan abgeben müssen“, sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder am Sonntagabend in der ARD-Sendung Anne Will.

Als weitere Stabilisierungsmaßnahme plant die Bundesregierung Hilfen für Geldmarktfonds und geldmarktnahe Fonds, die zuletzt unter starken Geldabflüssen gelitten hatten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sei eine befristete Bereitstellung von Sonderliquiditätshilfen gegen Sicherheiten bei der Bundesbank möglich.

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